Erwerb von Motorradausweis
Persönliche Schutzausrüstung Absolventinnen und Absolventen von Motorradführerprüfungen müssen aus Sicherheitsgründen an der praktischen Motorrad-Führerprüfung folgende Schutzausrüstung tragen:
Kategorie A und A beschränkt:
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose
- Motorradjacke
Unterkategorie A1
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose oder robuste Hosen
- Motorradjacke oder robuste Jacke
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung müssen auch beim Tragen von Regenbekleidung erfüllt sein.