Mäne's Fahrschule
Auto / Motorrad / Anhänger BE-CE / Camper / Lastwagen
 


Erwerb von Motorradausweis

  • Ab 15 Jahren Kategorie A1, maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Ab 16 Jahren Kategorie A1, maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
  • Ab 18 Jahren Kategorie A mit maximal 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
  • Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kW, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden
  • Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperte

Persönliche Schutzausrüstung        Absolventinnen und Absolventen von Motorradführerprüfungen müssen aus Sicherheitsgründen an der praktischen Motorrad-Führerprüfung folgende Schutzausrüstung tragen:

Kategorie A und A beschränkt:
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose
- Motorradjacke


Unterkategorie A1
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose oder robuste Hosen
- Motorradjacke oder robuste Jacke
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung müssen auch beim Tragen von Regenbekleidung erfüllt sein.

Am 1. Januar 2021 treten die vom Bundesrat Ende 2018 beschlossenen revidierten Führerausweisvorschriften in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene praktische Motorrad-Grundschulungen (PGS) sind unbeschränkt gültig.