Erwerb von Motorradausweis
Persönliche Schutzausrüstung Absolventinnen und Absolventen von Motorradführerprüfungen müssen aus Sicherheitsgründen an der praktischen Motorrad-Führerprüfung folgende Schutzausrüstung tragen:
Kategorie A und A beschränkt:
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose
- Motorradjacke
Unterkategorie A1
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose oder robuste Hosen
- Motorradjacke oder robuste Jacke
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung müssen auch beim Tragen von Regenbekleidung erfüllt sein.
Am 1. Januar 2021 treten die vom Bundesrat Ende 2018 beschlossenen revidierten Führerausweisvorschriften in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene praktische Motorrad-Grundschulungen (PGS) sind unbeschränkt gültig.