Erwerb von Motorradausweis
- Ab 15 Jahren Kategorie A1, maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Ab 16 Jahren Kategorie A1, maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
- Ab 18 Jahren Kategorie A mit maximal 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
- Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kW, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden
- Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperte
Persönliche Schutzausrüstung Absolventinnen und Absolventen von Motorradführerprüfungen müssen aus Sicherheitsgründen an der praktischen Motorrad-Führerprüfung folgende Schutzausrüstung tragen:
Kategorie A und A beschränkt:
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose
- Motorradjacke
Unterkategorie A1
- geprüfter Schutzhelm (nach ECE-Reglement 22) mit Visier oder Brille
- Motorradstiefel oder knöchelüberragendes und festes Schuhwerk
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose oder robuste Hosen
- Motorradjacke oder robuste Jacke
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung müssen auch beim Tragen von Regenbekleidung erfüllt sein.